Schon im nächsten Jahr will er das von Wassergraben und Betonmauer gegen unbefugtes Betreten geschützte Areal zur Besichtigung freigeben.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Die eigene Wohnung auch beim kurzzeitigen Verlassen gegen unbefugtes Betreten sichern!
( Quelle: Abendblatt vom 18.12.2003)